Gutachten für Ihr Fahrzeug
Wer den Schaden beurteilt, kann ihn auch reparieren – das spart Ihnen einen Weg.
Ein Gutachten schafft Klarheit. Es hält fest, was an einem Fahrzeug beschädigt ist, was die Instandsetzung kostet und was das Auto überhaupt noch wert ist. Diese Zahlen brauchen Sie gegenüber Versicherungen, Käufern und Verkäufern – mündliche Einschätzungen helfen dort nicht weiter.
Bei uns bekommen Sie Begutachtung und Werkstatt aus einer Hand. Das ist praktisch, weil wir den Schaden nicht nur beschreiben, sondern anschließend auch beheben können, wenn Sie das möchten.
Sprechen Sie uns an, bevor Sie etwas unterschreiben oder reparieren lassen. Gerade nach einem Unfall ist die Reihenfolge wichtig.
Welches Gutachten brauchen Sie?
Drei Anlässe, drei Vorgehensweisen – hier finden Sie den passenden Weg.
Nach dem Unfall: die richtige Reihenfolge
Nach einem Unfall entscheiden die ersten Stunden darüber, wie einfach die Regulierung später läuft. Wer zuerst repariert und danach dokumentiert, hat ein Problem: Der Zustand vor der Reparatur lässt sich nicht mehr belegen.
So gehen Sie vor
- Unfallstelle sichern, bei Personenschaden immer Polizei rufen.
- Fotos machen: Gesamtansicht, Schadenstellen, Kennzeichen aller Beteiligten.
- Daten der Gegenseite notieren, auch Versicherung und Versicherungsnummer.
- Fahrzeug nicht reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist.
- Uns anrufen und einen Termin zur Begutachtung vereinbaren.
Bagatellschaden oder Gutachten?
Bei sehr kleinen Schäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab – als Faustregel gilt ein Betrag im niedrigen vierstelligen Bereich. Sind Sie unsicher, sehen wir uns das Fahrzeug an und sagen Ihnen, welcher Weg der sinnvollere ist.

Häufige Fragen
Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
In der Regel die Haftpflichtversicherung der Gegenseite, weil die Beauftragung eines Sachverständigen zu den erstattungsfähigen Kosten gehört. Bei einem Bagatellschaden kann das anders sein – wir sprechen das vorher mit Ihnen durch.
Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten habe?
Nach der Begutachtung geht es meist zügig. Den genauen Zeitraum nennen wir Ihnen beim Termin, weil er vom Umfang des Schadens abhängt.
Brauche ich ein Wertgutachten für den Verkauf?
Zwingend nicht, aber es hilft. Wer einen belegten Wert vorlegen kann, verhandelt entspannter und muss sich weniger auf das Gefühl des Gegenübers verlassen.
Kann ich mein Wunschfahrzeug vor dem Kauf prüfen lassen?
Ja, das ist der Gebrauchtwagen-Check. Bringen Sie das Fahrzeug zu uns oder vereinbaren Sie den Termin gemeinsam mit dem Verkäufer.
Schaden am Auto?
Melden Sie sich, bevor repariert wird – wir nehmen den Schaden auf und erklären das weitere Vorgehen.





