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Gutachten nach einem Unfall

Erst dokumentieren, dann reparieren – sonst fehlt später die Grundlage.

Nach einem Unfall entscheidet die Dokumentation darüber, was Sie erstattet bekommen. Ein Schadengutachten hält fest, welche Teile beschädigt sind, wie repariert wird, was das kostet und was das Fahrzeug vorher wert war.

Diese Zahlen sind die Grundlage jeder Regulierung. Wer zuerst repariert und danach dokumentiert, hat nichts mehr in der Hand – der Zustand vor der Reparatur lässt sich nachträglich nicht belegen.

Rufen Sie uns deshalb an, bevor Sie etwas veranlassen. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist, und nehmen den Schaden kurzfristig auf.

Termin oder Frage? Rufen Sie an unter 05341 8595 020 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Was im Gutachten steht

Im Schadengutachten dokumentieren wir Schadensumfang, Reparaturkosten und den Fahrzeugwert vor und nach dem Schaden.

Schadenumfang

  • Beschädigte Teile im Einzelnen
  • Fotodokumentation
  • Hinweise auf verdeckte Schäden

Kosten und Werte

  • Voraussichtliche Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Merkantile Wertminderung

Zeit und Folgen

  • Voraussichtliche Reparaturdauer
  • Grundlage für Nutzungsausfall
  • Einstufung als Reparatur- oder Totalschaden

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

  • Sie dürfen die Werkstatt frei wählen – die gegnerische Versicherung kann Ihnen keine vorschreiben.
  • Sie dürfen einen eigenen Sachverständigen beauftragen, statt den der Versicherung zu akzeptieren.
  • Die Kosten dafür gehören bei einem Haftpflichtschaden in der Regel zum erstattungsfähigen Schaden.
  • Sie haben Anspruch auf Ersatz für die Zeit ohne Fahrzeug, entweder als Mietwagen oder als Nutzungsausfall.
  • Sie können auf Gutachtenbasis abrechnen, statt reparieren zu lassen.

Bagatellschaden: wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Bei sehr kleinen Schäden übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten häufig nicht. Wo genau die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab; als Orientierung gilt ein Betrag im niedrigen vierstelligen Bereich. Wir sehen uns den Schaden an und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg der richtige ist – auch wenn das bedeutet, dass es kein Gutachten braucht.

Schadengutachten

Häufige Fragen zu Schadengutachten

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Bei einem Bagatellschaden kann das anders sein – wir klären das vorher mit Ihnen.

Muss ich das Fahrzeug reparieren lassen?

Nein. Sie können auch auf Gutachtenbasis abrechnen und den Betrag anders verwenden. Beachten Sie dabei, dass Umsatzsteuer nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet wird.

Die Versicherung will ihren eigenen Gutachter schicken.

Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Lassen Sie sich nicht drängen, bevor Sie das geklärt haben.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Nach einem Unfall so schnell wie möglich. Rufen Sie an, wir schieben das ein.

Unfall gehabt?

Melden Sie sich, bevor repariert wird – wir nehmen den Schaden auf.

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