Schadenumfang
- Beschädigte Teile im Einzelnen
- Fotodokumentation
- Hinweise auf verdeckte Schäden
Erst dokumentieren, dann reparieren – sonst fehlt später die Grundlage.
Nach einem Unfall entscheidet die Dokumentation darüber, was Sie erstattet bekommen. Ein Schadengutachten hält fest, welche Teile beschädigt sind, wie repariert wird, was das kostet und was das Fahrzeug vorher wert war.
Diese Zahlen sind die Grundlage jeder Regulierung. Wer zuerst repariert und danach dokumentiert, hat nichts mehr in der Hand – der Zustand vor der Reparatur lässt sich nachträglich nicht belegen.
Rufen Sie uns deshalb an, bevor Sie etwas veranlassen. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist, und nehmen den Schaden kurzfristig auf.
Im Schadengutachten dokumentieren wir Schadensumfang, Reparaturkosten und den Fahrzeugwert vor und nach dem Schaden.
Bei sehr kleinen Schäden übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten häufig nicht. Wo genau die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab; als Orientierung gilt ein Betrag im niedrigen vierstelligen Bereich. Wir sehen uns den Schaden an und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg der richtige ist – auch wenn das bedeutet, dass es kein Gutachten braucht.

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Bei einem Bagatellschaden kann das anders sein – wir klären das vorher mit Ihnen.
Nein. Sie können auch auf Gutachtenbasis abrechnen und den Betrag anders verwenden. Beachten Sie dabei, dass Umsatzsteuer nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet wird.
Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Lassen Sie sich nicht drängen, bevor Sie das geklärt haben.
Nach einem Unfall so schnell wie möglich. Rufen Sie an, wir schieben das ein.
Melden Sie sich, bevor repariert wird – wir nehmen den Schaden auf.
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