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Nach dem Unfall

Ein Ansprechpartner von der Schadenaufnahme bis zur Rückgabe.

Nach einem Unfall kommt zum Ärger über den Schaden meist die Frage, wer sich um was kümmert. Bei uns läuft beides zusammen: Wir nehmen den Schaden auf, dokumentieren ihn und setzen das Fahrzeug anschließend instand.

Wichtig ist die Reihenfolge. Bevor repariert wird, muss der Schaden dokumentiert sein – sonst fehlt später die Grundlage für die Regulierung. Rufen Sie uns deshalb an, bevor Sie etwas veranlassen.

Wir erklären Ihnen auch, was die Begriffe bedeuten, die in solchen Fällen fallen: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall. Diese Zahlen entscheiden darüber, was für Sie am Ende herauskommt.

Termin oder Frage? Rufen Sie an unter 05341 8595 020 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Unser Leistungsumfang

Von der Schadensaufnahme bis zur Lackierung – das übernehmen wir bei der Unfallinstandsetzung.

Schaden aufnehmen

  • Fotodokumentation des Zustands
  • Prüfung auf verdeckte Schäden
  • Grundlage für Gutachten oder Kostenvoranschlag

Karosserie und Lack

  • Instandsetzung von Blechschäden
  • Anbauteile ersetzen
  • Lackarbeiten nach Farbcode

Sicherheit

  • Prüfung sicherheitsrelevanter Bauteile
  • Achsvermessung nach dem Schaden
  • Fehlerspeicher der Assistenzsysteme

Die wichtigsten Begriffe nach einem Unfall

BegriffWas dahintersteckt
WiederbeschaffungswertWas ein vergleichbares Fahrzeug am Markt kosten würde
RestwertWas das beschädigte Fahrzeug im jetzigen Zustand noch bringt
Wirtschaftlicher TotalschadenReparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert
Merkantile WertminderungWertverlust, weil das Auto künftig als Unfallwagen gilt
NutzungsausfallEntschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug, wenn kein Mietwagen genutzt wird

Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten

  • Unfallstelle sichern, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  • Bei Personenschaden oder unklarer Schuldfrage die Polizei rufen.
  • Fotos machen, bevor die Fahrzeuge bewegt werden.
  • Daten der Gegenseite aufnehmen, inklusive Versicherung.
  • Keine Schuldanerkenntnis unterschreiben.
  • Uns anrufen, bevor Sie etwas reparieren lassen.
Unfallinstandsetzung

Häufige Fragen zu Unfallinstandsetzung

Darf ich die Werkstatt selbst wählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, die Werkstatt frei zu wählen. Die Versicherung der Gegenseite kann Ihnen keine vorschreiben.

Was ist, wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?

Dann kommt es auf Ihre Kaskoversicherung an. Wir sehen uns den Fall gemeinsam an und besprechen, ob eine Meldung sinnvoll ist.

Bekomme ich für die Reparaturzeit ein Ersatzfahrzeug?

Sprechen Sie uns beim Termin darauf an, dann klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten es in Ihrem Fall gibt.

Wie lange dauert die Instandsetzung?

Das hängt vom Schaden und der Teileverfügbarkeit ab. Nach der Aufnahme nennen wir Ihnen einen belastbaren Zeitraum.

Unfall gehabt?

Rufen Sie an, bevor repariert wird – die Reihenfolge entscheidet über die Regulierung.

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