Schaden aufnehmen
- Fotodokumentation des Zustands
- Prüfung auf verdeckte Schäden
- Grundlage für Gutachten oder Kostenvoranschlag
Ein Ansprechpartner von der Schadenaufnahme bis zur Rückgabe.
Nach einem Unfall kommt zum Ärger über den Schaden meist die Frage, wer sich um was kümmert. Bei uns läuft beides zusammen: Wir nehmen den Schaden auf, dokumentieren ihn und setzen das Fahrzeug anschließend instand.
Wichtig ist die Reihenfolge. Bevor repariert wird, muss der Schaden dokumentiert sein – sonst fehlt später die Grundlage für die Regulierung. Rufen Sie uns deshalb an, bevor Sie etwas veranlassen.
Wir erklären Ihnen auch, was die Begriffe bedeuten, die in solchen Fällen fallen: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall. Diese Zahlen entscheiden darüber, was für Sie am Ende herauskommt.
Von der Schadensaufnahme bis zur Lackierung – das übernehmen wir bei der Unfallinstandsetzung.
| Begriff | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Wiederbeschaffungswert | Was ein vergleichbares Fahrzeug am Markt kosten würde |
| Restwert | Was das beschädigte Fahrzeug im jetzigen Zustand noch bringt |
| Wirtschaftlicher Totalschaden | Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert |
| Merkantile Wertminderung | Wertverlust, weil das Auto künftig als Unfallwagen gilt |
| Nutzungsausfall | Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug, wenn kein Mietwagen genutzt wird |

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, die Werkstatt frei zu wählen. Die Versicherung der Gegenseite kann Ihnen keine vorschreiben.
Dann kommt es auf Ihre Kaskoversicherung an. Wir sehen uns den Fall gemeinsam an und besprechen, ob eine Meldung sinnvoll ist.
Sprechen Sie uns beim Termin darauf an, dann klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten es in Ihrem Fall gibt.
Das hängt vom Schaden und der Teileverfügbarkeit ab. Nach der Aufnahme nennen wir Ihnen einen belastbaren Zeitraum.
Rufen Sie an, bevor repariert wird – die Reihenfolge entscheidet über die Regulierung.
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